Egal ob Du schon Berliner bist oder neu in Berlin bist und Berliner werden willst – wir zeigen Dir, wie Du Deine Wohnung in Berlin anmeldest und was Du hierfür beachten musst.

Wohnung Anmelden in Berlin - das ist der Prozess

Gemäß Bundesmeldegesetz (BMG), musst Du Dich innerhalb von 14 Tagen nach Deinem Einzug bei der Meldebehörde (in Berlin: dem Bezirksamt bzw. Bürgeramt) Deines neuen Stadtbezirks melden, wenn Du:

  • innerhalb Berlins umgezogen bist oder
  • aus einer anderen deutschen Gemeinde neu nach Berlin gezogen bist oder
  • aus dem Ausland nach Berlin gezogen bist

Hinweis:

In Berlin kannst Du Deine Wohnung in allen Berliner Bezirksämtern bzw. Bürgerämtern anmelden lassen, ungeachtet vom Stadtbezirk, in dem Du wohnen wirst.


Der 3-Schritte Prozess um deine Wohnung in Berlin erfolgreich anzumelden

  1. Alle Formulare und Dokumente bereit halten
  2. In dein Bezitks- oder Bürgeramt in Berlin persönlich vorsprechen
  3. Anmeldung bestätigen lassen.

Was brauche ich um mich in Berlin anzumelden?

  1. Anmeldeformular:
    Das Anmeldeformular können Sie online herunterladen und ausdrucken. Es muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
  2. Identitätsnachweis:
    Hierfür können Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  3. Wohnungsgeberbestätigung:
    Dies ist eine Bestätigung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters, dass Sie die Wohnung tatsächlich bezogen haben. Seit dem 1. November 2015 ist diese Bestätigung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
  4. Personenstandsurkunde
    Für Ihre erste Anmeldung in Berlin ist es ggf. zusätzlich erforderlich, Personenstandsurkunden (wie z.B.: Heirats-, Geburtsurkunde) vorzulegen.
    Bereits vorhandene Urkunden sollten daher vorsorglich mitgebracht werden.

Zuzug aus dem Ausland

Bei Zuzug aus dem Ausland sind die entsprechenden Quarantänevorschriften zu COVID-19 zu beachten. Eine Anmeldung ist erst nach Quarantäne-Ende möglich. Außerdem gilt bei Zuzug aus dem Ausland eine Meldefrist von 3 Monaten (statt 14 Tagen). Wenn Du nach Ablauf von drei oder sechs Monaten nicht ausgezogen bist, musst Du Dich innerhalb von 14 Tagen melden.

Ausnahme von der Meldefrist

Eine sonstige Ausnahme von der Meldefrist von 14 Tagen besteht nur, wenn Du mit einer Wohnung in Deutschland gemeldet bist und Dein Aufenthalt in Berlin nicht länger als sechs Monate dauert.

Voraussetzung

Du musst in der Regel bei Deinem Bürgeramt in Berlin persönlich vorsprechen. Du kannst Dich aber auch durch eine andere Person vertreten lassen. Hierzu unterschreibst Du eine Vollmacht zusammen mit dem Anmeldeformular und gibst sie der Person mit.

Gebühren

Die Anmeldung ist kostenlos.

Die Unterlagen im Überblick:

Folgende Unterlagen musst Du dem Anmeldeformular beilegen:

  • den Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen
  • bei mehreren Wohnungen: eine Hauptwohnungserklärung
  • ein Anmeldeformular (für mehr als zwei Personen ein eigenes Formular)
  • eine Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde
  • eine Wohnungsgeberbestätigung
  • bei abwesenden Sorgeberechtigten: ggf. ihre Einverständniserklärung und ihren Personalausweis oder Reisepass

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Weitere Informationen zur Anmeldung einer Wohnung in Berlin findest Du unter www.service.berlin.de/dienstleistung/120686.

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