Alles was du zum Aufhebungsvertrag wissen solltest
Ein Mietvertrag gilt in der Regel unbefristet. Möchtest Du dem Mieter kündigen, musst Du, sofern kein Anlass zu einer fristlosen Kündigung besteht, die Fristen zur Kündigung einhalten – oder Du bietest dem Mieter alternativ einen Aufhebungsvertrag an. Was es bei ihm zu beachten gibt, erfährst du hier.
Ein Mietvertrag gilt in der Regel unbefristet. Möchtest Du dem Mieter kündigen, musst Du, sofern kein Anlass zu einer fristlosen Kündigung besteht, die Fristen zur Kündigung einhalten – oder Du bietest dem Mieter alternativ einen Aufhebungsvertrag an. Was es bei ihm zu beachten gibt, erfährst du hier.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Der Aufhebungsvertrag ist, wie der Name schon sagt, ein Vertrag zur Aufhebung des Mietvertrags. Ein solcher Vertrag wird in der Regel vor Ablauf der Kündigungsfrist geschlossen. Er kann sowohl für Mietverträge als auch für gewerbliche Pachtverträge geschlossen werden. Wichtig ist, dass er schriftlich formuliert und von beiden Parteien unterschrieben werden. Das Miet- oder Pachtverhältnis endet dann zum Zeitpunkt, der im Vertrag angegeben ist.
Folgende Angaben sind für den Aufhebungsvertrag empfehlenswert:
- Umgang mit den Schönheitsreparaturen
- Art der Übergabe der Wohnung oder des Hauses nach der Beräumung
- Rückführung der Kaution an den Mieter
- Zahlung einer Entschädigung
Es gibt Fälle, an denen der Mieter dem Vertrag nicht zustimmen möchte.
Möchte der Mieter dem Vertrag zur Aufhebung des Mietverhältnisses nicht zustimmen. In dem Fall kann der Vermieter dem Mieter eine Abfindung anbieten. Alternativ kann sich der Vermieter auch an den Umzugskosten beteiligen. Wird die Wohnung neu vermietet, kann die Miete so angepasst werden, dass die Abfindung finanziell ausgeglichen wird.
Anfechtung des Aufhebungsvertrags
Eine Anfechtung ist grundsätzlich unmöglich, weil sich beim Aufhebungsvertrag beide Parteien einverstanden erklärt haben, das Mietverhältnis aufzulösen. Eine Ausnahme besteht im Falle der nachweislichen arglistigen Täuschung. Wird diese nachgewiesen, besteht der Mietvertrag fort. Eine Aufhebung würde von einem Gericht als ungültig erklärt werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Übertragung des Aufhebungsvertrags
Bei größeren Wohnkomplexen mit mehreren Mieteinheiten, kann die Zuständigkeit des Aufhebungsvertrags auch an den Hausverwalter übertragen werden, sodass sich der Eigentümer nicht selbst darum kümmern muss. Das Gute ist, er kennt die Probleme der Mieteinheiten oft selbst gut und ist ohnehin der Ansprechpartner für die Mieter, so kann er sicherstellen, dass ein Aufhebungsvertrag Bestand hat und weiß genau, wie er aufgesetzt werden muss.
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Quelle: www.vermietet.de
Bildquelle: Pexels
Da Du nun alle Einzelheiten des Aufhebungsvertrags kennst, wenn Du das Mietverhältnis im Voraus beenden möchtest, kannst Du dieses Anliegen mit Ihrem Mieter leicht klären. Wenn Du mehr über Ihre Pflichten als Vermieter erfahren möchtest oder einfach nur über Vermieterthemen auf dem Laufenden bleiben willst, solltest Du uns in den Sozialen Medien folgen und weitere interessante Artikel in unserem Blog entdecken.