Hohe Nebenkosten, laute Nachbarn, befristeter Mietvertrag – der Umzug in die erste eigene Wohnung kann von der Wohnungssuche über die Besichtigung bis hin zur Schlüsselübergabe und Einzug zur Stolperfalle werden. Damit es dazu nicht kommt haben wir von Breeze hier eine Checkliste mit hilfreichen Tipps zusammengestellt.

Der erste Schritt: Die Wohnungssuche

Vor der Wohnungssuche sollte man sich Gedanken über die Eckdaten machen, was für Kriterien man an die neue Wohnung hat. Einige Fragen können sein:

  • Lieber städtisch oder ländlich?
  • Wo gibt es die nächsten Einkaufsmöglichkeiten?
  • Mit oder ohne Balkon?
  • Mit Einbauküche oder ohne?
  • Wie hoch soll die Miete sein? (Hier hilft dir unser Ratgeber: Wie viel Miete kann ich mir leisten?)
  • Bad mit Fenster oder ohne? Mit Dusche oder Badewanne?

Auch persönliche Wünsche wie eine Abstellkammer oder ein Fahrradkeller sollten zusätzlich mit auf die Liste. Die Liste kann beliebig erweitert werden.

Die meisten Wohnungen finden sich online auf den Immobilienportalen. Wer nicht ganz so technikaffin ist, der kann auf die Wohnungsinserate in der guten alten Zeitung zurückgreifen. Tipp: Viele große Supermärkte haben in Kassennähe Aushängetafeln mit Kleinanzeigen, auf denen mitunter auch Wohnungen von Privatleuten angeboten werden. Es lohnt sich also Ausschau zu halten.

Tipp für Hausfrauen und Mütter: Ältere Vermieter, die Wohneigentum haben, suchen oft Mieter. Allerdings nicht gegen Bezahlung, sondern gegen Pflege und Hilfe im Haushalt. Das ist eine tolle und kostengünstige Alternative für die sonst so teure monatliche Mietzahlung. Diese Möglichkeit empfiehlt sich vor allem für Hausfrauen und Mütter, die nicht arbeiten können. 

Der zweite Schritt: Wohnungsbesichtigung

Ist die richtige Wohnung gefunden und der Vermieter kontaktiert, kann die Wohnung besichtigt werden. Auch bei der Besichtigung sollte man die eigenen Kriterien aus der vorangehenden Liste im Kopf behalten.

Passt der Schnitt der Wohnung zu den eigenen Bedürfnissen?
Leerstehende Wohnungen sehen oft hell und geräumig aus bis man dann einzieht und der geliebte Schrank nicht ins Zimmer passt. Deshalb sollte man schon bei der Besichtigung grob abmessen ob die eigenen Möbel in der Wohnung Platz haben und ob sie die Zimmer nicht zu überfüllt aussehen lassen.

Wie ist die Raumaufteilung?
Durchgangszimmer eignen sich bei WGs zum Beispiel überhaupt nicht, Familien mit Kindern möchten gern große Zimmer. Wer gern kocht liegt Wert auf eine große Küche und wer zusätzlichen Stauraum braucht freut sich über eine separate Abstellkammer.

Passen das Umfeld und die Lage?
Bei der Besichtigung sollte auch schon mal einen Blick auf die Nachbarhäuser und auf die umliegenden Straßen werfen. Ist es zum Beispiel schön begrünt mit Bäumen und schattigen Plätzchen zwischen den Wohnhäusern oder ist es so dicht bebaut, dass man dem Nachbarn im Nachbarhaus gegenüber wortwörtlich in den Teller gucken kann?

Sind ausreichend Parkplätze vorhanden?
Damit man nicht aus Platzmangel ständig in einer der Seitenstraßen parken muss, sollte man prüfen ob ausreichend Parkplätze vor dem Wohnhaus zur Verfügung stehen und ob der Wohnung ein Stellplatz zugewiesen ist.

Gibt es Geschäfte für den täglichen Bedarf in der Nähe?
Einen Supermarkt nebenan oder um die Ecke zu haben ist natürlich sehr praktisch, da man keine schweren Tüten allzu weit schleppen muss.

Wie ist die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel?
Abgesehen vom Lärm ist es natürlich sehr praktisch die S-Bahn oder die Trambahn wortwörtlich direkt vor der Haustür zu haben oder zumindest in unmittelbarer Nähe, die bequem zu Fuß erreichbar ist.

Passt die Nachbarschaft?
Ältere Menschen, die gern ihre Ruhe haben, sollten nicht in ein Wohnhaus ziehen, in dem es viele WGs mit Studenten gibt. Man sollte sich deshalb beim Vermieter erkundigen, ob die Hausgemeinschaft ok ist. Tipp: Besichtigen Sie doch mal die Wohnung ein paar Mal zu verschiedenen Tageszeiten, um einen guten Überblick zu bekommen, wie die Hausgemeinschaft zu verschiedenen Tageszeiten ist.

Hat die Wohnung Mängel?
Der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Kleine Mängel sind schnell übersehen. Bei der Besichtigung sollte deshalb jede Ecke der Wohnung genauestens überprüft werden. Werden kleine Mängel später erkannt, so sollten sie unbedingt im Übergabeprotokoll vermerkt werden.

Wie hoch ist der Energieverbrauch?
Schon bei der Besichtigung muss der Vermieter den Energieausweis vorlegen, der Richtwerte zum zukünftigen Energieverbrauch gibt. Tipp: Einen besseren Überblick bekommt man anhand der Nebenkostenabrechnung der letzten 3 Monate.

Mieterselbstauskunft:
Die meisten Vermieter möchten den Mieter besser kennenlernen. Eine Pflicht sie auszufüllen besteht nicht, der Vermieter könnte dann allerdings einen anderen Interessenten vorziehen.

Gehaltsnachweise:
Der Vermieter möchte gern die Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate sehen. So geht er sicher, dass sich der Mieter die Wohnung leisten kann. Auch eine Schufa-Auskunft (nicht älter als 2 Monate) gibt Aufschlüsse über Schulden des Mieters. Er hat keine Pflicht die Schufa-Auskunft zu zeigen, aber die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss des Mietvertrags erhöhen sich dadurch erheblich.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung:
Der Vermieter kann mit einer solchen Bescheinigung sehen, ob der Mieter in seiner früheren Wohnung die Miete immer regelmäßig gezahlt hat und ob es sonst Probleme mit ihm gab.

Mietbürgschaft:
Mieter, die kein regelmäßiges Einkommen nachweisen können, können sich jemanden suchen, der für die Mietzahlung bürgt. Das kann zum Beispiel die Bank sein oder die Eltern.

Personalausweis:
Eine Kopie des Personalausweises darf der Vermieter nicht verlangen oder anfertigen, auf die Vorlage kann er aber bestehen.

Der Dritte Schritt: Mietvertrag und die Wohnungsübergabe

Hat die Besichtigung einen guten Eindruck bei beiden Seiten hinterlassen und steht der Unterzeichnung des Mietvertrags nichts mehr im Wege, gibt es noch ein paar Kleinigkeiten zu beachten:

Haustierhaltung: Viele Vermieter sehen Haustiere nicht so gern, allerdings können sie die Haltung eines Haustiers nur in bestimmten Fällen verbieten.

Kündigungsverzicht: Das Gesetz schreibt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor. Im Mietvertrag kann aber auch etwas anderes vereinbart werden.

Betriebskosten: Nicht alle Nebenkosten lassen sich als Betriebskosten abrechnen.

Mietkaution: Der Vermieter darf eine Mietkaution von maximal 3 Monatsmieten verlangen.

Schönheitsreparaturen: Nur wenn im Mietvertrag flexible Fristen angegeben sind, muss sich der Mieter daran halten.


Der letzte kleine Schritt ist die Wohnungsübergabe. Aber auch hier verbergen sich kleine Stolpersteine. So sollte unbedingt ein Übergabeprotokoll angefertigt werden. Hierzu haben wir den passenden Ratgeber für Dich: Wohnungsübergabe: Tipps zum Ein- und Auszug.

Quelle: ratgeber.immowelt.de

Bildquelle: Pexels

Ist alles berücksichtigt und geklärt, kann es mit dem Umzug losgehen. Wir von Breeze wünschen schon jetzt viel Erfolg beim Umzug.

Du bist aktuell auf der Suche nach einer Wohnung in Berlin? Dann erfahre alles was Du wissen solltest auf unserer umfangreichen Ratgeberseite zum Thema: Wohnung Mieten in Berlin.

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